Learning Agreements
Zur Absicherung des vereinbarten Studienprogrammes ist ein Learning Agreement zu schließen. Am Lehrstuhl für BWL, insbesondere Versicherungsmarketing ist Herr Maximilian Reinsperger für Learning Agreements zuständig.
Für Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, gilt grundsätzlich, dass sie sich möglichst vor Antritt bzw. spätestens zu Beginn des Auslandsaufenthaltes mit dem/der fachbetreuenden Professor/in über das für eine Anerkennung nötige Vorlesungsprogramm abstimmen, soweit dies aufgrund der zur Verfügung stehenden Informationen der Gastuniversität möglich ist.
Wir empfehlen daher, sich schon in der Bewerbungsphase Gedanken darüber zu machen, was an der Partnerhochschule schwerpunktmäßig studiert werden soll.
Wichtig: Lesen Sie vorab das Info-Dokument zum beantragen eines Learning Agreements durch! Hier finden Sie alle notwendigen Informationen!
Das Info-Dokument finden Sie hier.
Die Vorlage für das Formular finden Sie hier.
Die Liste der bereits genehmigten Learning Agreements an unserem Lehrstuhl finden Sie hier.